Fahnenschmuck ja, aber kein Feuerwerk und keine Höhenfeuer oder Feuergrillstellen am Schweizer Nationalfeiertag.

Auch auf dem Hauptbahnhof Winterthur weht die Schweizer Fahne.

Nach der Lagebeurteilung in Bezug auf die Trockenheit und die einhergehende Waldbrandgefahr hat der Stadtrat von Winterthur für das ganze Stadtgebiet per sofort ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Das Ausbleiben von Niederschlägen und der starke Wind seit mehreren Wochen haben zu einem sehr grossen Austrocknen der Feld-, Wald- und Wiesenflächen geführt. Gerade die Gemeinde Winterthur, die zu zwei Dritteln aus Wald- und Landschaftsflächen besteht und zudem eine hohe Durchmischung von Grün- und Siedlungsflächen hat, spürt die Auswirkungen besonders. Die Situation wurde laufend beobachtet und analysiert.

Schon vorher hat das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 Meter Abstand) verfügt. Ergänzend zum Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe wird für das gesamte restliche Gebiet der Stadt Winterthur ein allgemeines Feuerverbot im Freien erlassen.

Demnach sind insbesondere untersagt:
• alle offenen Feuer im Freien (insbesondere auf Grillplätzen, in Gärten, auf Balkonen oder Terrassen)
• das Grillieren im Freien mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
• das Abbrennen von Feuerwerk (Raketen, Himmelslaternen, Schwärmer, Vulkane, Böller etc.).


Die öffentlichen Grill- und Feuerstellen wurden  von Stadtgrün Winterthur mit entsprechenden Feuerverbotstafeln ausgestattet. Weiter werden gemischte Patrouillen der Stadtpolizei Winterthur und der Feuerwehr von Schutz & Intervention Winterthur das Einhalten des Feuerverbots überprüfen.

Aufgrund der meteorologischen Entwicklung muss damit gerechnet werden, dass sich die Situation in den nächsten Tagen nicht entschärft. Das allgemeine Feuerverbot gilt demnach bis auf Weiteres. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Einsatzzentrale zu melden (Telefon 117 oder 118). Sobald die Lageentwicklung eine Anpassung oder Aufhebung zulässt, wird dies entsprechend kommuniziert.

 

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