Die neue Parkplatz-Verordnung, die jetzt dem Stadtparlament vorgelegt wird, wurde heute vorgestellt.

Stadtpräsident Michel Künzle und Bau-Stadträtin Christa Meier (Mitte) präsentierten die neue Parkplatzverordnung.

Ende 2017 hat die Stadt die neue Parkplatzverordnung öffentlich aufgelegt und dem Kanton zur Vorprüfung zugestellt. Aufgrund der Rückmeldungen und Stellungnahmen ist die Verordnung in verschiedenen Punkten angepasst worden. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die neue Verordnung eine gute Grundlage für die Diskussionen in der vorberatenden Bau- und Betriebskommission des Grossen Gemeinderates darstellt.

Die über dreissig Jahre alte Abstellplatzverordnung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist darum zu revidieren. Handlungsbedarf besteht auch, weil die Verordnung nicht mehr mit dem übergeordneten Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich in Einklang steht. Allerdings sind bis heute sämtliche Revisionsbemühungen gescheitert. Die letzte Vorlage wurde von der Stimmbevölkerung im Oktober 2015 mit 60,1 Prozent Nein- Stimmen abgelehnt.

Bei der neuen Vorlage geht es ausschliesslich um die Regelung der zulässigen Parkplatzzahl im Baubewilligungsverfahren. Gegenstand der Verordnung sind Parkplätze auf privatem Grund und nicht jene, die der Allgemeinheit im öffentlichen Strassenraum oder auf öffentlichen Plätzen zur Verfügung stehen.

Die neue Verordnung wurde vom 24. November 2017 bis 21. Februar 2018 öffentlich aufgelegt und dem Kanton zur Vorprüfung vorgelegt. Verschiedene Punkte wurden aufgrund der Rückmeldungen und Stellungnahmen aus diesem öffentlichen Mitwirkungsverfahren angepasst.

Neu werden beispielsweise die Ausnahmen aufgrund des öffentlichen Interesses abschliessend aufgezählt. Weiter wird festgehalten, dass Kundenparkplätze bei Einkaufszentren bewirtschaftet werden müssen und dass bei Abweichungen von den Vorgaben der Verordnung der Baubehörde zwingend ein Mobilitätskonzept einzureichen ist.

Mit der neuen Parkplatzverordnung setzt der Stadtrat auch in neuer Zusammensetzung ein Zeichen, dass ihm der Wirtschaftsstandort Winterthur wichtig ist. In der Güterabwägung zwischen den verschiedenen strategischen Zielen (Umweltschutz, Verkehrslenkung, Arbeitsplätze) legt die Parkplatzverordnung auch einen Schwerpunkt auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei der demnächst zu veröffentlichen Revisionsvorlage betreffend Bewirtschaftung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund stehen hingegen der Umweltschutz und die aktive Verkehrslenkung im Vordergrund.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesen beiden Vorlagen ein Paket geschnürt zu haben, das im Einklang mit allen strategischen Zielen steht und einen wichtigen Bestandteil zur Umsetzung des städtischen Gesamtverkehrskonzepts darstellt.

 

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